Unsere Weiterbildungen können auf unterschiedliche Art und Weise finanziert werden:
Bildungsgutschein: Wenn Du arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, hast Du gute Chancen auf den Erhalt des Bildungsgutscheins. Dadurch werden die gesamten Weiterbildungskosten für Dich von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter übernommen.
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Selbstzahlung: Alternativ kannst Du die Kosten der Weiterbildung aber auch selbst tragen. Falls Du den gesamten Betrag nicht auf einmal stemmen kannst, besteht für Dich ebenfalls die Möglichkeit der Ratenzahlung. Dadurch kannst Du bereits ab 240,75 € pro Monat mit Deiner Weiterbildung beginnen.
Zahlung durch Arbeitgeber: Als Arbeitnehmer kannst Du mit Deinem Arbeitgeber die Möglichkeit der teilweisen oder gänzlichen Finanzierung Deiner Weiterbildung besprechen.
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Qualifizierungschancengesetz: Es wurde 2019 eingeführt und zielt darauf ab, Arbeitgeber in der Weiterentwicklung ihrer Mitarbeitenden zu unterstützen und finanziell zu fördern. Das bedeutet eine anteilige Beteiligung an den Weiterbildungskosten und am Gehalt der Mitarbeitenden durch die Agentur für Arbeit. Zielgruppe sind dabei vor allem Arbeitnehmer, die vom Strukturwandel betroffen sind und sich beruflich zukunftsorientierter ausrichten möchten.
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