Wenn die Weiterbildung im Teilzeitformat durchgeführt wird und Du entsprechend zum Beispiel am Abend oder am Wochenende arbeitest, dann ist es von höchster Relevanz, vor Weiterbildungsstart klare Rahmenbedingungen mit dem Arbeitgeber zu definieren. Wenn ein Kurs beispielsweise 10 Stunden Arbeitsaufwand pro Woche in Anspruch nimmt, dann gilt es zu klären, ob die Zeit, die der Arbeitnehmende in die Weiterbildungszeit investiert, als Arbeitszeit definiert wird. Ist das der Fall und der Mitarbeitende möchte beispielsweise zwei Stunden während des Abends an der Weiterbildung arbeiten, dann könnte er den Arbeitsplatz zwei Stunden eher verlassen. Auf diese Art und Weise wird sichergestellt, dass zu der eigentlichen Arbeitszeit keine Überstunden in der Freizeit entstehen.
Es ist allerdings genauso möglich, sich mit dem Arbeitgeber darauf zu einigen, einen bestimmten Anteil der Weiterbildung in der Arbeitszeit und den anderen Teil in der Freizeit durchzuführen. Eine solche Übereinstimmung sollte individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden vereinbart und entsprechend mit der Agentur für Arbeit kommuniziert werden.