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Der Data Act: ein neuer EU-Gesetzesentwurf für Daten von vernetzten Objekten

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data act

Data Act: Die Europäische Kommission hat heute ihren Entwurf für den „Data Act“ vorgestellt. Diese Verordnung soll einen Rahmen für die exponentielle Produktion von Industriedaten in den kommenden Jahren schaffen, die sowohl von Menschen als auch von vernetzten Objekten produziert werden. 

„Wir wollen den Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Kontrolle darüber geben, was mit ihren Daten gemacht werden kann, indem wir klarstellen, wer unter welchen Bedingungen auf die Daten zugreifen kann“, sagte Ursula Von der Leyen in einem Video auf Youtube.

Die Kommission hatte bereits 2016 mit der DSGVO Gesetze erlassen, um die Nutzung persönlicher Daten zu regeln. Im vergangenen Jahr hatte sie dann mit dem Governance Data Act einen einheitlichen Datenmarkt fördern wollen. Heute, mit dem Data Act, sind es die Daten, die bei der Nutzung einer Maschine entstehen, die ins Visier genommen werden.

Denn es gibt eine Unklarhei: Wem gehören diese Daten? Dem Hersteller der Maschine oder dem Benutzer, von dem sie generiert wurden? Was sind die Bedingungen für den Zugriff auf diese Daten? 

Ziel des Data Act: Förderung von Fairness und Innovation

Fragen, die der Data Act beantworten will, indem er sicherstellt, dass der Wert dieser Daten gerecht zwischen den Herstellern der vernetzten Produkte, den Nutzern und den Diensten von Drittanbietern aufgeteilt wird. Mit dem Data Act hofft Europa, die Innovation zu fördern.

Der neue Text würde zum Beispiel verhindern, dass der Hersteller eines vernetzten Fahrzeugs als einziger einen Reparaturservice anbieten kann, indem er die Exklusivrechte an den für diesen Service notwendigen Daten hat. 

 

Neue Verpflichtungen für Hersteller

Sobald der Data Act veröffentlicht ist, müssen die Datenhersteller (data holders) die von ihnen erzeugten Daten den Nutzern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Nutzer kann entscheiden, ob er die Daten an ein Drittunternehmen weitergeben möchte. Wenn es sich bei dem Unternehmen um ein KMU handelt, darf der Preis für den Zugang zu den erzeugten Daten nicht höher sein als die Kosten für die Übertragung der Daten.

Bei größeren Unternehmen wird der Preis vom Markt bestimmt, aber der Hersteller darf keine „unzumutbaren“ Bedingungen stellen, um sich von seiner Verpflichtung zu befreien. In einigen Fällen müssen diese Daten „im Namen des öffentlichen Wohls“ zugänglich gemacht werden. In Notfällen, wie z. B. bei einer Gesundheitskrise, wie wir sie gerade erlebt haben, oder wenn diese Daten die Verwaltung des Staates vereinfachen können. 

Interoperabilität und Transparenz für Anbieter von Cloud-Diensten

Die EU will den Data Act auch nutzen, um mehr Interoperabilität zwischen den Anbietern von Cloud-Diensten zu fördern. Wie sie es im Bereich der mobilen Telekommunikation mit der Nummernübertragbarkeit getan hat, wird die EU es Unternehmen leichter machen, den Anbieter von Cloud-Diensten zu wechseln. Die Cloud-Anbieter werden eine vollständige Aufbewahrung der Daten und der von ihren Kunden entwickelten Anwendungen garantieren müssen.

Der Data Act wird auch Standards für „smarts contracts“ festlegen, Verträge, die in Computercode geschrieben sind und ohne die Notwendigkeit einer dritten Partei erfüllt werden können.

Um ihre Transparenz zu verbessern, müssen Cloud-Anbieter schließlich Maßnahmen ergreifen, um die in Europa erzeugten Daten besser vor extraterritorialen Vorschriften wie dem US-amerikanischen Cloud Act zu schützen. Sie müssen z. B. bestimmte Verfahren auf Anfrage von europäischen Regierungsbehörden einrichten oder Daten verschlüsseln, wenn sie außerhalb Europas übertragen werden.  

Als Gesetzentwurf kann der Data Act noch 12 Monate lang geändert werden, bevor er offiziell ratifiziert wird. Die Europäische Kommission hat noch kein genaues Datum für die Ratifizierung bekannt gegeben.

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