🚀 Bist Du bereit für eine Karriere im Bereich Data? Finde es in nur 60 Sekunden heraus!

FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Für Arbeitnehmer

Als Angestellter kannst Du mit Deinem Arbeitgeber klären, ob die Möglichkeit der Kostenübernahme Deiner Weiterbildung besteht. Unter gewissen Voraussetzungen kann Dein Unternehmen Dich auch durch das Qualifizierungschancengesetz oder das Qualifizierungsgeld fördern.
Nimm einfach Kontakt mit uns auf und wir besprechen gemeinsam Deine Möglichkeiten! 

Wie überzeuge ich meinen Arbeitgeber, mir eine Weiterbildung zu finanzieren?

Du möchtest Dir parallel zu Deinem Job neues Wissen aneignen, bist Dir aber unsicher, wie Du Deine Vorgesetzten davon überzeugst, Dich dabei zu unterstützen?

Wir haben einen übersichtlichen Ratgeber zusammengestellt, der Dir hilfreiche Tipps und entscheidende Argumente liefert.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde 2019 eingeführt und zielt darauf ab, Arbeitgeber in der Weiterentwicklung ihrer Mitarbeitenden zu unterstützen und finanziell zu fördern.

Dieses Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurde zum 1. April 2024 noch weiterentwickelt. Als neue Leistung der Beschäftigtenqualifizierung steht das Qualifizierungsgeld zur Verfügung. Es richtet sich speziell an Arbeitnehmer, die von der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt besonders betroffen sind. Arbeitnehmer können diese Förderung beantragen, wenn eines wesentlicher Teils ihrer Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben.

Was bedeutet das konkret?

Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bezuschusst außerdem das Gehalt der Mitarbeitenden. Aternativ, über das Qualifizierungsgeld, besteht die Möglichkeit einer Lohnersatzleostung für die Dauer der Weiterbildung von bis zu 67% des Nettogehalts.

Förderfähige Weiterbildungen

Vorheriger Slide
Nächster Slide

Voraussetzungen zur Förderung

Die Weiterbildung...

… vermittelt Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

… und der Weiterbildungsträger sind für die Förderung zugelassen.

… wird von einem externen Bildungsträger durchgeführt und dauert mindestens 120 Stunden an.

Unsere Weiterbildungen im Bereich Data Science sind auf den Arbeitsmarkt der Zukunft ausgerichtet und machen Dich zum Gewinner der Digitalisierung.

DataScientest und all unsere Weiterbildungen sind AZAV-zertifiziert und somit über das Qualifizierungschancengesetz finanzierbar.

Der Arbeitsaufwand unserer Weiterbildungen variiert zwischen 300 und 550 Stunden.

Die Weiterbildung...

… vermittelt Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

… und der Weiterbildungsträger sind für die Förderung zugelassen.

… wird von einem externen Bildungsträger durchgeführt und dauert mindestens 120 Stunden an.

Unsere Weiterbildungen im Bereich Data Science sind auf den Arbeitsmarkt der Zukunft ausgerichtet und machen Dich zum Gewinner der Digitalisierung.

DataScientest und all unsere Weiterbildungen sind AZAV-zertifiziert und somit über das Qualifizierungschancengesetz finanzierbar.

Der Arbeitsaufwand unserer Weiterbildungen variiert zwischen 300 und 550 Stunden.

Der Teilnehmende...

… hat seine Berufsausbildung vor mindestens zwei Jahren abgeschlossen.

… hat in den letzten zwei bis vier Jahren an keiner durch das Qualifizierungschancengesetz finanzierten Weiterbildung teilgenommen.

Diese Anforderungen gelten nicht im Falle von:

  • Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten
  • Mitarbeitenden über 45 Jahren
  • Schwerbehinderten Mitarbeitern
Anforderungen erfüllt? Stell uns Deine Fragen!

Unsere Berater beantworten Dir all Deine Fragen zur Antragsstellung, zum Bewerbungsprozess und zur Förderhöhe.

Der Bewerbungsprozess

Terminvereinbarung mit DataScientest

Vereinbare schnell und einfach einen Termin mit unseren Experten und lass Dein Data Abenteuer mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes Wirklichkeit werden!

Austausch mit unseren Beratern

Nutze die Möglichkeit und stell uns all Deine Fragen! Unsere Berater haben garantiert eine Antwort parat und können Dir in nur wenigen Minuten weiterhelfen.

Austausch mit dem Arbeitsamt

Fülle den Antrag zur ersten Evaluation aus und vereinbare einen Termin mit dem Arbeitsamt. Nachdem Dein Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss ausgefüllt hat und Du die Arbeitnehmererklärung, erhältst Du den Bildungsgutschein vom Arbeitsamt. Einfach an uns übermitteln – und starten!

Wir stehen Dir jederzeit zur Seite!

Die deutsche Bürokratie kann manchmal überwältigend sein. Solltest Du das Gefühl haben, den Überblick zu verlieren, Fragen haben oder sonstige Hilfe benötigen, zögere nicht, uns zu kontaktieren und mit uns zu sprechen. Unsere Berater sind montags bis freitags für Dich da.

Höhe der Fördermittel
250 Mitarbeiter
< 50 Mitarbeitende
+ 250 Mitarbeiter
50 - 499 Mitarbeitende
+ 2500 Mitarbeiter
≥ 500 Mitarbeitende
Beteiligung an den Weiterbildungskosten: 100% 50%1, 2 25%2
Arbeitsentgeltzuschuss: 75%2 50%2 25%2
1 Bis zu 100 % bei Mitarbeitenden über 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung
2 Um 5 % mehr Förderung, wenn eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildungen vorliegt oder ein Tarifvertrag, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildungen vorsieht Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand 1. April 2024
Hol Dir unseren Flyer!

Du möchtest alle Informationen rund um das Qualifizierungschancengesetz kompakt zusammengefasst, um sie Deinen Vorgesetzten weitergeben zu können? Lade Dir ganz einfach unseren kostenlosen Flyer herunter und erhalte einen kurzen und knappen Überblick!

Warum DataScientest?

Mit DataScientest hast Du einen Partner, der Dir von der Antragstellung über den pädagogischen Support bis hin zur Organisation unternehmensinterner Weiterbildungen zur Seite steht.
Alle schlagkräftigen Argumente, mit denen Du Deinen Arbeitgeber von uns überzeugen kannst, findest Du zusammengefasst in unserem Guide!

Über 70 Fortune Global 500 Unternehmen vertrauen bereits bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden auf DataScientest.

Du hast die Fragen? Wir haben die Antworten!

Akkordeon Inhalt

Nein, es existiert keine Altersgrenze. Das Qualifizierungschancengsetz gilt für jede Altersgruppe. Mitarbeitende ab einem Alter von über 45 Jahren haben sogar einen Vorteil und können, wenn sie in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden arbeiten, die Weiterbildungskosten zu 100 % erstattet bekommen. Außerdem ist es in diesem Falle nicht zwingend notwendig, dass die letzte Berufsausbildung mehr als vier Jahre zurückliegt.

Das ist grundsätzlich möglich. Ein Bachelor, Master oder Doktorabschluss fällt genauso, wie eine Ausbildung in die Kategorie eines Berufsabschlusses. Die einzige Voraussetzung, die dabei besteht ist, dass der Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt.

Generell ist es möglich, zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten durch die Agentur für Arbeit erstattet zu bekommen. Mit dieser Thematik musst Du Dich allerdings im Falle unserer Weiterbildungen nicht auseinandersetzen, da wir unsere Kurse ausschließlich online anbieten. Dadurch haben unsere Teilnehmenden maximale Flexibilität und können sich ihre Lernzeiten eigenständig einteilen.

Wenn die Weiterbildung im Teilzeitformat durchgeführt wird und Du entsprechend zum Beispiel am Abend oder am Wochenende arbeitest, dann ist es von höchster Relevanz, vor Weiterbildungsstart klare Rahmenbedingungen mit dem Arbeitgeber zu definieren. Wenn ein Kurs beispielsweise 10 Stunden Arbeitsaufwand pro Woche in Anspruch nimmt, dann gilt es zu klären, ob die Zeit, die der Arbeitnehmende in die Weiterbildungszeit investiert, als Arbeitszeit definiert wird. Ist das der Fall und der Mitarbeitende möchte beispielsweise zwei Stunden während des Abends an der Weiterbildung arbeiten, dann könnte er den Arbeitsplatz zwei Stunden eher verlassen. Auf diese Art und Weise wird sichergestellt, dass zu der eigentlichen Arbeitszeit keine Überstunden in der Freizeit entstehen.

In bestimmten Fällen besteht weiterhin die Möglichkeit, in seinem Vorhaben gefördert zu werden. Ausgenommen von der Regelung sind Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, Mitarbeitenden über 45 Jahre und schwerbehinderte Mitarbeitende.

Akkordeon Inhalt

Grundsätzlich gilt wie immer die Regel, umso früher desto besser. Nach unseren Erfahrungen und dem Austausch mit der Agentur für Arbeit, empfehlen wir jedoch mindestens einen Monat vor Kursbeginn mit uns in Kontakt zu treten, damit der Bewerbungsprozess gestartet werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, melde Dich gerne trotzdem bei uns und wir finden eine individuelle Lösung für Dich und Dein Unternehmen.

Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Anfragestand bei der Agentur für Arbeit abhängig. Generell ist es möglich innerhalb von einer Woche eine erste Einschätzung von Seiten der Agentur für Arbeit zu erhalten. Die weitere Geschwindigkeit der Antragsstellung hängt davon ab, wie schnell die verschiedenen Antragsformulare eingereicht werden und wie korrekt und vollständig diese ausgefüllt wurden. Sind keine Rückfragen von Seiten der Agentur für Arbeit notwendig, dann beschleunigt sich der Prozess entsprechend.

Wenn es um die erste Bewertung durch die Agentur für Arbeit geht, dann ist es zunächst möglich diese unspezifisch durchzuführen. Es geht vor allem erstmal um das Unternehmen selbst und um den weiterzubildenden Mitarbeitenden. Allerdings kann es den Bewerbungsprozess beschleunigen, wenn die Maßnahmennummer der Weiterbildung und der Bildungsträger bereits im Voraus mit angegeben werden. Auf diesem Weg wird der Agentur für Arbeit direkt im ersten Schritt ein umfassender Überblick geboten, sodass eine globale Einschätzung einfacher möglich ist.

Bedingungen
Akkordeon Inhalt

Nein, es existiert keine Altersgrenze. Das Qualifizierungschancengsetz gilt für jede Altersgruppe. Mitarbeitende ab einem Alter von über 45 Jahren haben sogar einen Vorteil und können, wenn sie in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden arbeiten, die Weiterbildungskosten zu 100 % erstattet bekommen. Außerdem ist es in diesem Falle nicht zwingend notwendig, dass die letzte Berufsausbildung mehr als vier Jahre zurückliegt.

Das ist grundsätzlich möglich. Ein Bachelor, Master oder Doktorabschluss fällt genauso, wie eine Ausbildung in die Kategorie eines Berufsabschlusses. Die einzige Voraussetzung, die dabei besteht ist, dass der Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt.

Generell ist es möglich, zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten durch die Agentur für Arbeit erstattet zu bekommen. Mit dieser Thematik musst Du Dich allerdings im Falle unserer Weiterbildungen nicht auseinandersetzen, da wir unsere Kurse ausschließlich online anbieten. Dadurch haben unsere Teilnehmenden maximale Flexibilität und können sich ihre Lernzeiten eigenständig einteilen.

Wenn die Weiterbildung im Teilzeitformat durchgeführt wird und Du entsprechend zum Beispiel am Abend oder am Wochenende arbeitest, dann ist es von höchster Relevanz, vor Weiterbildungsstart klare Rahmenbedingungen mit dem Arbeitgeber zu definieren. Wenn ein Kurs beispielsweise 10 Stunden Arbeitsaufwand pro Woche in Anspruch nimmt, dann gilt es zu klären, ob die Zeit, die der Arbeitnehmende in die Weiterbildungszeit investiert, als Arbeitszeit definiert wird. Ist das der Fall und der Mitarbeitende möchte beispielsweise zwei Stunden während des Abends an der Weiterbildung arbeiten, dann könnte er den Arbeitsplatz zwei Stunden eher verlassen. Auf diese Art und Weise wird sichergestellt, dass zu der eigentlichen Arbeitszeit keine Überstunden in der Freizeit entstehen.

In bestimmten Fällen besteht weiterhin die Möglichkeit, in seinem Vorhaben gefördert zu werden. Ausgenommen von der Regelung sind Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, Mitarbeitenden über 45 Jahre und schwerbehinderte Mitarbeitende.

Bewerbungsprozess
Akkordeon Inhalt

Grundsätzlich gilt wie immer die Regel, umso früher desto besser. Nach unseren Erfahrungen und dem Austausch mit der Agentur für Arbeit, empfehlen wir jedoch mindestens einen Monat vor Kursbeginn mit uns in Kontakt zu treten, damit der Bewerbungsprozess gestartet werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, melde Dich gerne trotzdem bei uns und wir finden eine individuelle Lösung für Dich und Dein Unternehmen.

Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Anfragestand bei der Agentur für Arbeit abhängig. Generell ist es möglich innerhalb von einer Woche eine erste Einschätzung von Seiten der Agentur für Arbeit zu erhalten. Die weitere Geschwindigkeit der Antragsstellung hängt davon ab, wie schnell die verschiedenen Antragsformulare eingereicht werden und wie korrekt und vollständig diese ausgefüllt wurden. Sind keine Rückfragen von Seiten der Agentur für Arbeit notwendig, dann beschleunigt sich der Prozess entsprechend.

Wenn es um die erste Bewertung durch die Agentur für Arbeit geht, dann ist es zunächst möglich diese unspezifisch durchzuführen. Es geht vor allem erstmal um das Unternehmen selbst und um den weiterzubildenden Mitarbeitenden. Allerdings kann es den Bewerbungsprozess beschleunigen, wenn die Maßnahmennummer der Weiterbildung und der Bildungsträger bereits im Voraus mit angegeben werden. Auf diesem Weg wird der Agentur für Arbeit direkt im ersten Schritt ein umfassender Überblick geboten, sodass eine globale Einschätzung einfacher möglich ist.