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Regeln für Lernende bei DataScientest

DataScientest ist eine Weiterbildungsorganisation, die hauptsächlich Fernunterricht in Datenwissenschaften vermittelt und deren Gewerbeanmeldung unter der Nummer 011755665975 registriert ist (diese Registrierung ist nicht gleichbedeutend mit einer staatlichen Zulassung).

Art. 1. Zweck und Anwendungsbereich
Art. 2. Betriebsregeln
2.1 Grundsätze
2.2 Notwendige Studienmittel
2.3 Organisation der Weiterbildung
2.4 Organisation der Jury
2.5 Übermittlung der Ergebnisse
2.6 Täuschungsversuch bei den Prüfungen
2.7 Behandlung von Vorfällen
Art. 3: Pflichten der Lernenden
3.1 Engagement und Anwesenheit
3.2 Obligatorische Teilnahme an den Sitzungen mit pädagogischer Betreuung
3.3 Abwesenheit und Verspätung bei Beratungsterminen
Art. 4. Pädagogische Betreuung
4.1. Die Beratungstermine
4.2 Begleitende Leistungskontrolle
4.3 Abbruch und Unterbrechung der Weiterbildung
4.4 Modalitäten der Weiterbildung
Art. 5. Geistiges Eigentum
Art. 6: Disziplinarrat
6.1 Zusammensetzung des Disziplinarrats
6.2 Disziplinarverfahren und -maßnahmen
Art. 7. Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
 7.1 Information COVID 19, Pandemie
Art. 8. Informationen für Lernende
8.1 Datenschutzrichtlinie
8.2 Sicherheit der Ressourcen
8.3 Wartung

Art. 1. Zweck und Anwendungsbereich

Diese Richtlinien gelten für alle Lernenden, die eine Weiterbildung in Datenwissenschaften auf der Plattform und in den Räumlichkeiten von DataScientest absolvieren.

Diese Richtlinien sollen die Beziehungen zwischen dem Lehrpersonal und den Lernenden regeln, um einen konstruktiven Austausch auf der Grundlage gegenseitigen Respekts zu schaffen.

Art. 2. Betriebsregeln

2.1 Grundsätze

Die Austauschräume beruhen auf den folgenden Werten und Grundsätzen, deren Einhaltung für alle verbindlich ist: Toleranz, Wohlwollen und Zusammenleben, Respekt vor anderen Menschen und ihren Überzeugungen, Schutz vor jeder Form von Gewalt. Die Anwendung von Gewalt, in welcher Form auch immer, ist verboten und wird in den Online-Räumen und in den Räumlichkeiten von DataScientest nicht toleriert. Die Lernenden werden aufgefordert, sich an den verschiedenen Gemeinschaftsbereichen von DataScientest zu beteiligen, indem sie die oben genannten Werte und Prinzipien respektieren und die geltenden Gesetze einhalten. Lernende sollten auch die Bestimmungen der „Verhaltensregeln“ einhalten, die sie zur Kenntnis nehmen und akzeptieren.

2.2 Notwendige Studienmittel

Da die Kurse von Datascientest hauptsächlich online abgehalten werden, muss jeder und jede Lernende zwingend über einen Computer mit einer Webcam und einem Mikrofon verfügen, die Videokonferenzen ermöglichen, sowie über einen Zugang zu einem optimalen Internet-Netzwerk (Art. 2.3).

2.3 Organisation der Weiterbildung

Jede Weiterbildung im Bereich der Datenwissenschaften umfasst eine bestimmte Anzahl von Modulen, die Lernende validieren müssen.

Um seinen/ihren Kurs zu absolvieren, muss der/die Lernende alle Module des Kurses absolvieren und sie von dem/der Dozierenden bestätigen lassen.

Um Zugang zu diesem Projekt zu erhalten, wird der/die Lernende während der Beratungssitzungen kontinuierlich bewertet. Er/sie erhält nur dann Zugang zum Projekt, wenn der/die Dozienrende der Meinung ist, dass er/sie die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Kenntnisse erworben hat.

So profitiert jeder und jede Lernende, der/die eine Weiterbildung in Datenwissenschaften absolviert, von einer persönlichen Beratung, die seiner/ihrer Schwierigkeiten oder erworbenen Kenntnissen entspricht. So hat er/sie die Garantie, dass er/sie die gesamte Weiterbildung in Data Science in seinem/ihrem eigenen Tempo absolvieren kann.

Wenn die Weiterbildung in Datenwissenschaften es erfordert, wird die mündliche Prüfung zur Zertifizierung von Kenntnissen, die per Videokonferenz mit dem/der Dozierenden durchgeführt wird, aufgezeichnet und in der Akte des/der Lernenden gespeichert, damit sie später von der Zertifizierungs-Jury eingesehen werden kann. Die Lernenden müssen sicherstellen, dass ihre Webcam und ihr Mikrofon während der gesamten Prüfung eingeschaltet sind. Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt zum Abbruch der Prüfung.

2.4 Organisation der Jury

Die Entscheidungen der Zertifizierungsjury von DataScientest sind souverän. Die Zertifizierungsjury von DataScientest besteht aus 4 Mitgliedern (inkl. obligatorischer Vertretung von 50% der Fachleute außerhalb von DataScientest):

  • 2 Fachleuten, die seit mindestens 3 Jahren in der Branche tätig sind.
  • 1 Mitglied des pädagogischen Teams von DataScientest
  • 1 pädagogische Leiter bzw. Leiterin 

Die Jury trifft sich physisch oder online, gemäß einem jährlich festgelegten Zeitplan, um die Unterlagen der Prüflinge zu prüfen. Die Jury wird innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach der Validierung aller Lehrinhalte der Zertifizierung durch den Prüfling einberufen. Die Unterlagen jedes Prüflings werden den einzelnen Mitgliedern der Jury mindestens eine Woche vor dem Termin des Zusammentreffens der Jury übermittelt. Die Unterlagen des Prüflings enthält die folgenden Elemente:

  • Lebenslauf und/oder Linkedin-Seite des Prüflings
  • Alle seine Aufgaben, die er während der Weiterbildung abgegeben hat.
  • Analysen seiner verschiedenen Projekte (wissenschaftlichen Beiträgen).
  • Prüfung in Form von aufgezeichneten Videos, falls zutreffend.
  • Von dem/der Dozierenden verfasste Bilanzen.

2.5 Übermittlung der Ergebnisse

Die Ergebnisse werden den Zertifizierten innerhalb von sieben Werktagen nach der Sitzung der Zertifizierung-Jury individuell mitgeteilt. Sie erhalten eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss, die alle validierten Kompetenzen enthält, sowie ein Diplom in elektronischem Format.

2.6 Täuschungsversuch bei den Prüfungen

Jeder Täter bzw. jede Täterin oder Mittäter bzw. Mittäterin eines Betrugs oder Täuschungsversuchs, der bei der Durchführung oder der Prüfung eines Lernprojekts im Bereich der Datenwissenschaften oder bei einer Online-Prüfung begangen wird, kann disziplinarisch belangt werden. Bei einer Online-Prüfung wird alle fünf Minuten eine Historisierung der Prüfungsarbeit durchgeführt, um sicherzustellen, dass es kein Copy-and-Paste gibt. Außerdem wird eine IP-Überprüfung und -Sicherheit durchgeführt, um sicherzustellen, dass nur der Prüfling online anwesend ist.
Die Prüfungszeit wird dem/der Lernenden zu Beginn der Bewertung auf der DataScientest-Plattform angezeigt.
Sollte ein Fall von Betrug oder Plagiat der Arbeit eines/einer anderen Lernenden nachgewiesen werden, wird der Disziplinarrat den Fall automatisch an sich ziehen und eine Sanktion verhängen, die bis zum Ausschluss aus der Weiterbildung reichen kann.

2.7 Behandlung von Vorfällen

Im Falle von technischen Problemen, die sowohl dem Prüfling als auch DataScientest zuzuschreiben sind, wird dem Prüfling angeboten, innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der ersten Prüfung eine andere Prüfung abzulegen.

Art. 3: Pflichten der Lernenden

3.1 Engagement und Anwesenheit

Der/die Lernende ist verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und sich zu engagieren, um die gesamte Weiterbildung zum/r Data Analyst, Data Scientist, Data Manager, Data Engineer oder ein anderes gewähltes Modul zu absolvieren.
Um ihre Weiterbildung im Bereich Data Science erfolgreich abzuschließen, müssen die Lernenden während ihrer gesamten Weiterbildung kontinuierlich lernen und Projekte durchführen, die sie ihrem/ihrer Dozierenden bei den Beratungssitzungen vorlegen müssen.
Die Gruppenarbeiten müssen rechtzeitig durchgeführt und abgegeben werden, und jeder/jede Lernende erhält zu Beginn seiner/ihrer Weiterbildung einen Plan für die gemeinsamen Aufgaben. Der/die Lernende muss sich auch der Prüfung der Kenntnisse während der Beratungssitzungen und bei der Abschlussprüfung unterziehen.
Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels kann der Disziplinarausschuss von DataScientest Sanktionen gegen den Lernenden verhängen.

3.2 Obligatorische Teilnahme an den Sitzungen mit pädagogischer Betreuung

Der/die Lernende muss an allen Sitzungen der pädagogischen Betreuung mit dem/der Dozierenden (Art. 4.1) teilnehmen, die in den Kalender eingetragen wurden und die ihm/ihr bei seiner/ihrer Anmeldung übermittelt wurden. Aus Gründen des Respekts sollte er/sie pünktlich erscheinen (Art. 3.3).

3.3 Abwesenheit und Verspätung bei Beratungsterminen

Im Falle einer außergewöhnlichen Abwesenheit bei einem Beratungstermin :

Sie müssen Ihrem/Ihrer Dozierenden mehr als 48 Stunden im Voraus benachrichtigen und Ihre Abwesenheit mit einem Beleg (Liste unten) rechtfertigen, damit Sie die Aufzeichnung der Sitzung erhalten, an der der/die Lernende nicht teilnehmen kann.

Als „nicht genehmigte Abwesenheit” gilt jede Sitzung, die vom/von der Lernenden weniger als 48 Stunden vor der Sitzung abgesagt wurde, oder eine Verspätung von mehr als 15 Minuten während einer Sitzung.

In den beiden oben genannten Fällen muss der/die Lernende eine E-Mail an den Dozenten bzw. die Dozentin schicken, um ihn/sie zu informieren (vor und/oder nach der Sitzung).

Nach zwei aufeinanderfolgenden unerlaubten Abwesenheiten des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann der Disziplinarrat einen Ordnungsruf gegen den Teilnehmer/die Teilnehmerin aussprechen.

Liste der Belege: Arztbesuch (Zertifizierung), Vorstellungsgespräch (entsprechende E-Mail mit der Unmöglichkeit, einen anderen Termin zu finden), jedes Dokument, das belegt, dass es unmöglich ist, an der Sitzung teilzunehmen.

Bestimmte Abwesenheiten sind jedoch erlaubt. Der Artikel 131-8 des französischen Bildungsgesetzes listet diese auf:

  • Krankheit, insbesondere wenn sie ansteckend ist;
  • feierliches Familientreffen (Hochzeit, Beerdigung …);
  • ein Problem mit den Verkehrsmitteln, um zum Weiterbildungsort zu gelangen (Streik, Unfall…)

Art. 4. Pädagogische Betreuung

4.1 Die Beratungstermine

Die Beratungstermine mit dem/der Dozierenden finden entweder präsenz oder online statt. Im zweiten Fall bedeutet dies für den Lernenden/die Lernende, dass er/sie für jede Beratungstermine und für eine eventuelle Prüfung je nach Art des Kurses eine funktionierende Webcam und ein funktionierendes Mikrofon besitzen muss (Art. 2.2).
Für alle Videokonferenzen müssen die Lernenden die grundlegenden Höflichkeitsregeln (Pünktlichkeit, Höflichkeit) erfüllen und in einer angemessenen Umgebung, mit einer angemessenen Sprache und Kleidung zu allen Beratungsterminen sowie zu den Prüfungen erscheinen.

4.2 Begleitende Leistungskontrolle

Die begleitende Leistungskontrolle erfolgt während des gesamten Verlaufs der Weiterbildung im Rahmen der verschiedenen Bewertungen und der pädagogischen Beratungssitzungen mit dem/der Dozierenden
Die Beratungssitzungen, die im Fernunterricht durchgeführt werden, werden aufgezeichnet und während der gesamten Dauer der Weiterbildung aufbewahrt, mit dem alleinigen Ziel, als Mittel zur begleitenden Leistungskontrolle der Weiterbildung zu dienen. Sie werden von den Mitgliedern der Zertifizierungsjury beim Treffen der Zertifizierungsjury präsentiert und angesehen.

4.3 Abbruch und Unterbrechung der Weiterbildung

Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs oder einer Unterbrechung der Weiterbildung muss der/die Lernende dem/der Dozierenden so früh wie möglich davon in Kenntnis setzen.
Unterbrechungen von bis zu einer Woche sind zulässig und können verschoben werden, sofern der/die Dozierende vorab informiert wurde und verfügbar ist.
Im Falle einer längeren Unterbrechung (länger als 15 Tage) muss der/die Lernende die pädagogische Leitung von DataScientest benachrichtigen.

4.4 Modalitäten der Weiterbildung

Jeder/jede Lernende, der/die sich für eine Weiterbildung in Datenwissenschaften von DataScientest entscheidet, hat Zugang zur E-Learning-Plattform und erhält eine spezielle Betreuung. Während der Weiterbildung erhält der/die Lernende:

  • Zugang zur Plattform und zu allen Services.
  • Eine persönliche pädagogische Begleitung durch einen Experten bzw. eine Expertin für Datenwissenschaften, der/die die Entwicklung der Kompetenzen des/der Lernenden im Bereich der Datenwissenschaften regelmäßig kontrolliert.
  • Zugang zu Kursen und praktischen Übungen, die auf der Plattform online zur Verfügung gestellt werden.
  • Zugang zu den Diskussionsbereichen mit anderen Nutzern und Nutzerinnen unter Einhaltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Verhaltensregeln. (hier verfügbar)
  • Nach erfolgreichem Abschluss eines Lerninhalts wird dem/der Lernenden eine Bescheinigung über die erworbenen Kenntnisse und Leistungen ausgestellt. Während des Lerninhalts absolviert der/die Lernende zahlreiche Übungen, berufliche Situationen, Prüfungen am Ende der Module sowie ein Projekt oder eine Situation im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich, die es den Lernenden ermöglichen, ihren Lernerfolg zu testen und zu sehen, wie ihre Weiterbildung in Datenwissenschaften konkret wird. So profitiert jeder/jede Lernende, der/die eine Weiterbildung in Datenwisschenschaften belegt, von einer Personalisierung der Weiterbildung je nach Schwierigkeiten oder Lernergebnissen. So hat er/sie die Garantie, die gesamte Weiterbildung in Data Science in seinem eigenen Tempo zu absolvieren. Während der gesamten Weiterbildung – unabhängig davon, wie lange sie dauert – steht Ihnen an allen Werktagen von 9:00 bis 18:00 Uhr ein Live-Chat-Support zur Verfügung. Unser Team, das sich mit der Erstellung von Inhalten und der Korrektur von Prüfungen befasst, kennt alle Hintergründe der Weiterbildung und kann daher die Fragen so genau wie möglich beantworten. Die Korrektur der Prüfungen wird von unseren Datenwissenschaftlern und Datenwissenschaftlerinnen handschriftlich durchgeführt. Weit entfernt von einer automatisierten und unpersönlichen Korrektur werden die Qualität der Argumentation, die den Codes hinzugefügten Kommentare und das Zeitmanagement (alle 5 Minuten wird die Kopie historisiert) berücksichtigt. Die Beratungstermine, die die Sprints begleiten, sind auch ein ausgezeichnetes Mittel, um eine globale Bilanz des Ablaufs der Weiterbildung zu ziehen. Der/die Dozierende steht zur Verfügung, um alle Fragen zu beantworten und eine möglichst persönliche Betreuung zu gewährleisten. Schließlich sorgen Gruppenaufgaben für einen ähnlichen Wetteifer wie in einem Klassenzimmer: Es ist sehr wichtig, dass die Lernenden jeder Gruppe im Laufe der Weiterbildung gemeinsam Fortschritte machen. Diese verschiedenen Bausteine gewährleisten heute eine durchschnittliche Abschlussquote von 100 %. Die ständige Kontrolle der Kenntnisse erfolgt während der gesamten Weiterbildung bei den verschiedenen Prüfungen und bei den pädagogischen Beratungsterminen mit dem/der Dozierenden.

Art. 5. Geistiges Eigentum

Der/die Lernende ist verpflichtet, Informationen und Dokumente, auf die er/sie zugreift, zurückhaltend und vertraulich zu behandeln.
Die Marken, Logos, Zeichen sowie die Gesamtheit der Inhalte der Webseite DataScientest.com (Texte, Bilder, Ton…) sind durch das französische Gesetzbuch des geistigen Eigentums geschützt. Es ist ausdrücklich verboten, Inhalte der DataScientest-Webseite in irgendeiner Form zu kopieren, da jede vollständige oder teilweise Darstellung eine Fälschung darstellt, die gemäß Artikel L.335-2 ff. des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum bestraft wird.

Art. 6: Disziplinarrat

6.1 Zusammensetzung des Disziplinarrats

Der Disziplinarrat besteht aus:

  • Dem Direktor von DataScientest
  • Einem Mitglied des pädagogischen Teams
  • Einem Fachmann oder einer Fachfrau in Data Science außerhalb von DataScientest.

6.2 Disziplinarverfahren und -maßnahmen

Jeder Verstoß des/der Lernenden gegen eine der Verpflichtungen dieser Regeln oder als Täter oder Mittäter bzw. Täterin oder Mittäterin eines Betrugs oder Betrugsversuchs, der anlässlich einer Prüfung oder einer Bewertung begangen wurde, kann Gegenstand eines Verfahrens und eines Gesprächs mit den Mitgliedern des Disziplinarrats sein (Einladung per E-Mail / Videokonferenz).

Es können keine Sanktionen gegen einen Lernenden bzw. eine Lernende verhängt werden, ohne dass er zuvor über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wurde.

Sollte der/die Lernende bei der Einberufung des Disziplinarrats nicht anwesend sein, wird dieser trotzdem abgehalten.

Jedes Fehlverhalten kann je nach Art und Schweregrad mit einer der folgenden Sanktionen geahndet werden:

  • Abmahnung
  • Vorübergehende Sperrung des Kontos (vorübergehender Ausschluss)
  • Endgültiger Ausschluss

 

Vorübergehender Ausschluss von der Teilnahme an der Weiterbildung für die Dauer von einem Monat.

Der Monat des Ausschlusses ist finanziell fällig, unabhängig davon, wie der/die Lernende finanziert wurde (persönlich oder durch eine andere Person).

Definitiver Ausschluss/sofortiger Abbruch der Weiterbildung.

Die entstandenen Kosten werden nicht zurückerstattet.

Der Zugang zu den verschiedenen kollaborativen Tools und zum Austausch mit dem/der Dozierenden wird unterbunden.

Ausschluss von allen Weiterbildungen von DataScientest für ein Jahr.

Unabhängig vom Grund der Strafe wird diese in der Akte des/der Lernenden vermerkt.

Die Entscheidung des Disziplinarrats wird dem/der Lernenden per Einschreiben mit Rückschein frühestens zwei Tage nach dem Rat und spätestens 15 Tage nach dem Gespräch mitgeteilt.

Die Entscheidung des Disziplinarrats ist unwiderruflich.

Jede Disziplinarentscheidung des Rates wird auch dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin übermittelt, wenn es sich um eine Weiterbildung im Rahmen des Bildungsplans eines Unternehmens handelt.

Art. 7. Hygiene- und Sicherheitsvorschriften

Die Vermeidung von Unfall- und Krankheitsrisiken ist zwingend erforderlich und verlangt von jedem und jeder die vollständige Einhaltung aller geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Gemäß Artikel R. 6352-1 des französischen Arbeitsgesetzes gelten für die Lernenden die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen dieser Vorschriften, wenn die Weiterbildung in einer Einrichtung oder einem Unternehmen stattfindet, die/das über eine Betriebsordnung verfügt. Die allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften, die bei Präsenzschulungen gelten, müssen strikt eingehalten werden, andernfalls drohen Disziplinarmaßnahmen. Dieser Artikel gilt nicht, wenn die Weiterbildung ausschließlich als Fernunterricht erfolgt.

7.1 Information COVID 19, Pandemie

Gemäß den allgemeinen Präventionsgrundsätzen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz hat das französische Arbeitsministerium im Rahmen der nach der weltweiten Covid-19-Pandemie Lockerung des Lockdowns am 03. Mai 2020 ein nationales Protokoll für die Lockerung des Lockdowns veröffentlicht.

Um die MitarbeiterInnen und Lernenden zu schützen, stützt sich DataScientest auch auf die Empfehlungen, die der französische Rat für öffentliche Gesundheit (HCSP) am 24. April 2020 herausgegeben hat.

Um die Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten, hält DataScientest eine Belegungsrate seiner Räumlichkeiten ein, die den Empfehlungen des französischen Rates für öffentliche Gesundheit entspricht, d.h. mindestens 4m2 pro Person, was einen Mindestabstand von 1 Meter um eine Person herum (in alle Richtungen) gewährleisten soll.

Um die Anzahl der Personen in unseren Räumlichkeiten zu begrenzen, haben wir außerdem einen Belegungs- und Verkehrsplan aufgestellt, der die Zeiten des großen Menschenandrangs berücksichtigt, sie vorwegnimmt und begrenzt.

Für die Lernenden und das gesamte Personal von DataSicentest stehen Flaschen mit hydroalkoholischen Lösungen zur Verfügung.

Wir empfehlen das Tragen von Mundschutz.

In diesem Zusammenhang erinnert der französische Rat für öffentliche Gesundheit in seiner Stellungnahme vom 24. April 2020 daran, dass Masken wirksam sind, wenn sie wie folgt getragen und gepflegt werden:

  • Die Masken müssen gemäß den Angaben des Herstellers zur Reinigung gepflegt werden (Anzahl der Waschgänge, Temperatur usw.).
  • Die Masken müssen eng anliegen und Mund und Nase bedecken.
  • Die Hände dürfen die Maske nicht berühren, wenn sie getragen wird.
  • Die Tragrichtung muss unbedingt beachtet werden: Mund und Nase dürfen nie mit der Außenseite der Maske in Berührung kommen.
  • Nach dem Abnehmen der Maske ist eine Handhygiene zwingend erforderlich.
  • Das Tragen der Maske entbindet nicht von der Einhaltung der sozialen Distanzierung soweit möglich und in jedem Fall von der Händehygiene.

Die Räumlichkeiten von DataScientest werden regelmäßig von einer Reinigungsfirma gereinigt, die die Desinfektionsvorschriften für Räumlichkeiten, die für den Empfang von Publikum bestimmt sind, einhält.

Art. 8. Informationen für Lernende

8.1 Datenschutzrichtlinie

Gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, und dem geänderten französischen Gesetz über Informatik und Freiheiten hat sich Datascientest zu einem kontinuierlichen Prozess der Einhaltung dieser verpflichtet und eine Datenschutzrichtlinie eingeführt.

8.2 Sicherheit der Ressourcen

DataScientest achtet auf die korrekte Nutzung der Hardware- und Software-Ressourcen sowie des elektronischen Austauschs (Verhaltensregeln). Unser Hosting wird von AWS webservices Europe EMEA bereitgestellt, alle Seiten sind durch das HTTPS-Protokoll gesichert. Das der Leitung des Informationssystems zugeordnete Personal gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb und die Sicherheit der Netzwerke, der Informatikmittel und der Kommunikationsmittel von DataScientest.

Liste der von DataScientest zugelassenen Tools:

Slack, Teams, Skype, Zoom oder jedes standardisierte und sichere Videokonferenzsystem.

8.3 Wartung

DataScientest behält sich die Möglichkeit vor, Eingriffe in die den Lernenden zur Verfügung gestellten Ressourcen vorzunehmen, um die korrektive, kurative oder evolutive Wartung der Seite durchzuführen. Jeder Fernwartung geht eine Information des Nutzers per E-Mail 24 Stunden vor der Durchführung der Wartung voraus. Diese Wartungen werden nachts einmal pro Woche für eine Stunde durchgeführt (siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen).