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ESRS oder European Sustainability Reporting Standards: Worum handelt es sich?

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Seit dem 1. Januar 2024 ist die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) in Kraft getreten. Diese europäische Richtlinie verpflichtet große Unternehmen, einen nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht muss den standardisierten europäischen Normen entsprechen, nämlich den ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Aber welche Standards sind das? DataScientest gibt Ihnen die Antwort.

ESRS, Standards, die im Rahmen der CSRD verabschiedet wurden

ESRS und CSRD

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission den ESRS-Rahmen verabschiedet. Dieses Set von europäischen Standards wurde vom EFRAG, (European Financial Reporting Advisory Group), einer unabhängigen Organisation, die verschiedene Stakeholder zusammenbringt, entwickelt.

Dieser Standard wird im Rahmen der CSRD benötigt. Denn die Richtlinie zwingt große Unternehmen dazu, einen nichtfinanziellen Bericht vorzulegen. Aber welche nichtfinanziellen Informationen müssen angegeben werden? Der European Sustainability Reporting Standards gibt darauf eine Antwort. Er definiert Kriterien in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG)-Fragen.

Das Ziel von ESRS ist zweifach: Es markiert einen neuen Schritt in der Transition zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft und verstärkt gleichzeitig die Transparenz.

  • Transparenz: Mit den Informationen im nichtfinanziellen Bericht können Investoren die Auswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, verstehen. Gleiches gilt für Verbraucher, die sich zunehmend der Umweltproblematik bewusst sind. Sie bevorzugen den Kauf von Produkten von engagierten Unternehmen (ohne Greenwashing).
  • Nachhaltige Entwicklung: Indem sie sich auf objektive Kriterien stützen, können Unternehmen ihre Bemühungen im Bereich Umwelt, Governance und gesellschaftliche Auswirkungen ausrichten. Da ihre Handlungen ihren Ruf beeinflussen, haben sie ein starkes Interesse daran, umweltbewusst zu handeln.

Gut zu wissen: ESRS ist ein Standard, der darauf abzielt, die Kriterien der Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen.

Als solcher berücksichtigt er auch andere internationale Standards, wie das International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI).

Die Doppelte Materialität

Der ESRS-Rahmen basiert auf dem Prinzip der Doppelten Materialität. Das bedeutet, finanzielle Fragen sind untrennbar mit ESG-Fragen verbunden.

Jede Entscheidung der Organisation muss hinsichtlich ihrer Umwelt-, gesellschaftlichen und gouvernancebezogenen Auswirkungen betrachtet werden – und umgekehrt.

Eine Nachhaltigkeitsfrage hat nur dann einen Platz im Bericht, wenn sie finanzielle Auswirkungen hat. Daher müssen Unternehmen angeben, was sie für geeignet halten, nach einer doppelten Materialitätsbewertung zu veröffentlichen oder nicht.

Im Hinblick auf den Bereich „Klimawandel“ muss das Unternehmen jedoch immer Bericht erstatten. Tut es das nicht, muss es seine Entscheidung begründen. Vor allem da es schwierig ist zu beweisen, dass die eigene Tätigkeit nicht zu Treibhausgasemissionen führt. Heute sind die meisten menschlichen Aktivitäten umweltschädlich. Das Ziel ist gerade, zu zeigen, wie das Unternehmen seine Umweltauswirkungen reduziert.

Die Säulen der ESRS-Standards

Der ESRS-Rahmen basiert auf drei Hauptkategorien von Normen:

  • Die Querschnittsnormen: Sie müssen obligatorisch im nichtfinanziellen Bericht angegeben werden.
  • Die thematischen Normen: Umwelt-, Sozial- und Governance-Normen.
  • Die sektorenspezifischen Normen: Sie wurden von der EFRAG noch nicht definiert und sollen voraussichtlich im Jahr 2025 veröffentlicht werden.

Die Querschnittskriterien

Diese Indikatoren ermöglichen einen Überblick über die Gesamtleistung des Unternehmens in Bezug auf nachhaltige Entwicklung.

Sie unterteilen sich in zwei Unterkategorien:

  • ESRS 1 – Allgemeine Voraussetzung: Sie vereint die Architektur der ESRS-Normen, redaktionelle Konventionen, Grundkonzepte und Anforderungen in Bezug auf die Vorbereitung der Informationen.
  • ESRS 2 – Allgemeine Informationen: Hierbei handelt es sich um die Veröffentlichungsanforderungen.

Zum Beispiel kann das Unternehmen seine strategische Vision bezüglich nachhaltiger Entwicklung und spezifische Ziele darlegen, um seine ESG-Leistungen zu verbessern.

Die Umweltkriterien

Der European Sustainability Reporting Standards verwendet fünf Kriterien:

  • ESRS E1 – Klimawandel: Es geht darum, die Emissionen von Treibhausgasen, die von einem Unternehmen erzeugt werden, dessen Strategie zur Reduzierung und Anpassung an den Klimawandel aufzuzeigen.
  • ESRS E2 – Umweltverschmutzung: Das Unternehmen muss seine Auswirkungen auf die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung aufzeigen und auch die adoptierten Politiken zu ihrer Verwaltung.
  • ESRS E3 – Marine und Wasserressourcen: Auch hier muss das Unternehmen seinen Einfluss und seine Lösungen für die Begrenzung negativer Auswirkungen auf marine und Wasserressourcen darstellen. Zu den Lösungen gehört einfach die Reduzierung des Wasserverbrauchs.
  • ESRS E4 – Biodiversität und Ökosysteme: Es soll gezeigt werden, wie das Unternehmen zur Verschlechterung oder Verbesserung der Biodiversität beiträgt.
  • ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Das Unternehmen muss darlegen, wie es natürliche Ressourcen verwaltet (sei es durch eine effiziente und nachhaltige Nutzung, das Nichterschöpfen, eine umweltbewusste Beschaffungspolitik usw.).

Die Sozialkriterien

Primär betreffen diese die Beziehungen zu den Mitarbeitern. Diese Kriterien sind in vier Unterkategorien unterteilt:

  • ESRS S1 – Mitarbeiter des Unternehmens: wie z.B. Geschlechterparität bei der Arbeit, Einbeziehung von Arbeitnehmern mit Behinderungen, Arbeitsplatzsicherheit, angemessene Löhne, sozialer Dialog, Versammlungsfreiheit usw.
  • ESRS S2 – Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette: betrifft die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Arbeiter beeinflusst. Zum Beispiel durch das Gleichgewicht von Arbeit und Privatleben, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz usw.
  • ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften: betrifft den Einfluss der Geschäftstätigkeit auf die Gemeinschaften in bestimmten Regionen, insbesondere auf Ureinwohner.
  • ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer: bezieht sich auf z.B. den Schutz der Privatsphäre und die Nutzung personenbezogener Daten.

Die Governance

Es handelt sich hierbei um das einzige Kriterium ESRS G1 (Business Conduct). Hierbei geht es um interne Kontrollmechanismen, Transparenz und Ethik der Geschäftspraktiken des Unternehmens (wie die Bekämpfung von Korruption).

In diesem Zusammenhang muss das Unternehmen Informationen über die Zusammensetzung seines Vorstands, die Rollen und Verantwortlichkeiten seiner Direktoren sowie die zur Gewährleistung größerer Transparenz und Integrität implementierten Politiken bereitstellen.

Das Sammeln von Daten im Zentrum des ESRS

Unternehmen müssen zunehmend transparent gegenüber ihren Investoren und Verbrauchern sein. Aber um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen sie aktuelle und relevante Informationen bereitstellen.

Zwischen Umweltauswirkungen, gesellschaftlichen Folgen und Governance müssen Tausende und Abertausende von Daten gesammelt werden. Sie benötigen Mitarbeiter, die in der Lage sind, all diese Daten zu verarbeiten und so ihren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

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